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 Fusionskontrollverfahren

An dieser Stelle werden wir über Fusionskontrollverfahren berichten und versuchen, Licht in das Dunkel zu bringen. Wie können EU-Kommission und Bundeskartellamt überhaupt Inhaberaktien-Aktionäre überprüfen? Haben Kommission und Kartellamt je die deutsche Aktionärsbesonderheit "Inhaberaktie" bei Kartellzerschlagungen oder Fusionskontrollen berücksichtigt? Ein interessanter Fall der Fusionskontrolle ist zum Beispiel aus dem Jahre 1992. Da ging es um 3 interessante Akteure: die Allianz, die DKV und die Münchner Rück. Schauen Sie sich den Aktientausch aus 1992 an (in cenlaw unter Dokumenten-Nummer (celex Bereichs-Nummer: 392M0251) zu finden) und was daraus heute dank "freundlicher Kommissions- und Kartellamtsentscheidung" geworden ist. Schauen Sie, wem damals was zu wieviel % gehörte und wer was wem aufgrund welcher Entscheidung übertragen musste. Schauen Sie, wer damals die DKV übernahm und wem sie warum heute gehören muss.

Schauen Sie, was amerikanische Konzerne (Namensaktie) können, wenn sie in die Insolvenz geraten (Chapter 11), im Gegensatz zu deutschen (fast ausschliesslich seit den Gründerjahren Inhaberaktien!)  (kein Chapter 11)... Die Aktie(ngesellschaft) in Deutschland - das unbekannte Wesen oder russisches Roulette?

Interessant, was Kapitalgesellschaften alles können und dürfen (und wer sie nach dem HGB bis jetzt warum nur ab einer bestimmten Grössenordnung prüfen darf!) im Land der Deutschen oder in Europa, wirklich sehr informativ, besonders deshalb, wenn man den heutigen Ausverkaufszustand, die Produktionsstättenvernichtung und die Bilanzfälschungen europa- und weltweit bedenkt... - mehr als aufschlussreich und hochinteressant auch Artikel 1 Abs. 3 der EU-Richtlinie 378L0855 zur Verschmelzung von Aktiengesellschaften... 

 
 

Fusionskontroll-Verordnung
 
Überprüfung muss ab 1990 beginnen (wichtig, die FusionskontrollVO 389R4064)
und zwar aus Fusionskontrollverfahren bis 1998 unter Mithilfe der 
 
Siehe auch unsere Schreiben an Kommissar Monti
"Freier Weg für fairen Wettbewerb im Bankensektor" vom 15. Januar 2003 [ Anfrage ]
zum Zusammenschluss Celanese - Degussa - e.on vom 04. Februar 2003 [ Anfrage ]

Sprachendiskriminierung - wesentliche Dokumente nur in en/fr


In cenlaw können Sie Fusionskontrolle suchen unter
 

Chapter 11
 

Während Europa noch langweilig (aber endlich!) an der Übernahme-Richtlinie herumarbeitet und herumstreitet, haben US-amerikanische Konzerne ungeahnte Vorteile im Falle der Insolvenz, sie haben nicht nur die Namensaktie, sie haben auch...

 
 

Aufgrund der Medienberichterstattungen zum Thema "Bilanzfälschung" und Kursbetrug US-amerikanischer Konzerne haben wir am 18.08.2002 eine entsprechende Anfrage an das Bundeskartellamt gehalten und abschriftlich die EU-Kommission (Prodi, Monti, Solbes) unterrichtet. Eine Beantwortung hielt das Bundeskartellamt bis heute nicht für notwendig. Aufschlussreich, liest man die Anfrage und unsere weiteren Anfragen zum Thema Aktie

 

 
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